Betrugswarnung: Rauchmelderprüfungen finden nicht statt!

Bereits seit einigen Tagen gibt es vermehrte Hinweise darüber, dass vermeintliche Feuerwehrleute/Behörden bei Bewohnern klingeln und mitteilen, dass diese die Erfüllung der Rauchmelder-Pflicht prüfen wollen. Mittlerweile soll es sogar Ankündigungen über den Kurzmeldungsdienst WhatsApp von diesen vermeintlichen Prüfungen geben. Bitte beachten Sie, dass dieses keine offiziellen Prüfungen sind und hierhinter vermeintliche Einbrecher / Straftäter stehen.

Nach Angaben der Polizei häufen sich aktuell die Meldungen von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern, dass diese eine Mitteilung via WhatsApp erhalten, dass es bei ihnen im Haushalt eine Rauchmelderüberprüfunge geben soll und sich deshalb demnächst Personen an der Haustür melden würden.

Aus diesem Anlass und den gegebenen Hinweisen, geht die Polizei aktuell davon aus, dass diese Nachrichten als Vorbereitungshandlung für mutmaßliche Einschleichdiebe zu werten sind und zu der neuen Masche dazugehören. Die Diebe wollen auf diese Art und Weise in Wohnungen und Häuser gelangen, wo diese dann im unbeobachteten Moment Wertsachen und Bargeld entwenden können. Entsprechend sollte hier hohe Skepsis herrschen, wenn es klingelt!

Kurz um: Es kommen weder Behörden, Beauftrage noch Feuerwehrleute ins Haus, um die Rauchmelderpflicht ab dem 01.01.2016 zu überprüfen.

Deshalb wird dringendst davon abgeraten, fremde Personen in die eigenen vier Wände zu lassen und/oder auf derartige Meldungen einzugehen. Sollte dennoch ein ähnlicher Moment auftreten, kontaktieren Sie im Zweifelsfall sofort die Polizei (auch über den Notruf 110), diese kann die Personen dann einer Überprüfung unterziehen. Die örtliche Polizei erreichen Sie unter der 0511 / 619422

Ferner werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, auch die Nachbarn zu informieren und auf die Nachbarschaft zu achten. Besonders ältere Bewohnerinnen und Bewohner sollten hierauf mehrfach hingewiesen und informiert werden.

Gesetz: Vermieterbescheinigung wieder Pflicht

Die Vermieterbescheinigung kehrt zum 01.11.2015 wieder zurück. Ab November 2015 sind Vermieter wieder verpflichtet, den Mietern schriftlich einen Ein- und Auszug zu bestätigen. Die jetzt wieder eingeführte Regelung wurde erst vor 10 Jahren abgeschafft.

Am genannten Stichtag wird das neue Bundesmeldegesetz in Kraft treten, welches unter anderem die Art & Weise der Datenspeicherung, Meldepflichten und Melderegisterauskünfte. Aber auch die Datenübermittlung der öffentlichen Stellen werden hiermit neu geregelt. Auch die Wohnungsgeberbestätigung wird hiermit wieder eingeführt. Somit unterliegt der Wohnungsgeber wieder den Meldevorgängen und der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Umgesetzt wird dieses Gesetz um so genannte “Scheinmeldungen” zu verhindern.

Auch die Meldepflicht wird mit dem neuen Gesetz auf zwei Wochen umgestellt. Bei einer Anmeldung eines neues Wohnsitzes muss die meldepflichtige Person dann auch die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Nur der Mietvertrag ist nicht ausreichend!

Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen.

Entsprechend der neuen Gesetzeslage muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach erfolgten Einzug übergeben. Andernfalls könnte der Mieter nicht den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.

Ein entsprechendes Musterformular finden Sie in unserer Datenbank:
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