Am 24.09.2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Nur wenige Monate später, am 14.01.2018 findet die Landtagswahl statt. Hierfür sucht die Gemeinde Isernhagen aktuell noch dringend Unterstützung in Form von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Für das Gemeindegebiet welches in 24 Wahlbezirke unterteilt ist, werden etwa 200 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt – diese müssen ebenfalls Wahlberechtigt sein.
In Deutschland sind alle Personen Wahlberechtigt, welche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ihren ständigen Wohnsitz mindestens 3 Monate vor dem Wahltag im Wahlgebiet haben und zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wie auch bei den vorherigen Wahlen erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,– Euro pro Einsatz.
Die Wahl findet zwischen 08:00 – 18:00 Uhr statt. Hier kann mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher der Einsatz abgesprochen werden. So ist es möglich, nur Vor- oder nachmittags im Einsatz zu sein. Es muss kein gesamter Tag absolviert werden. Für alle Wahlvorstandsmitglieder beginnt die Auszählung der Stimmen und die genaue Ergebnisermittlung ab 18 Uhr.
Welche Aufgaben kommen auf den Wahlhelfer zu?
- Prüfung der Stimmberechtigung per Wahlberechtigungskarte von Wählerinnen und Wählern
- Vermerken der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Aushändigung der Stimmzettel
- Überwachung der geheimen Stimmabgabe und des korrekten Einwurfes der Stimmzettel
- Auszählung der Stimmzettel zur Ergebnisermittlung der Wahlen
Um Unklarheiten zu vermeiden, werden vor der Wahl alle Mitglieder des Wahlvorstands in die eigenen Aufgaben eingewiesen.
Wenn euer Interesse geweckt ist meldet euch bitte unter folgenden Kontaktdaten:
Gemeinde Isernhagen
Telefon: 0511 – 6153 – 3214
E-Mail: wahlen@isernhagen.de
Hier werden alle Interessenten zur Hilfe registriert und weitere Fragen können ebenfalls beantwortet werden.